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Der ehemalige Sportplatz Paulshöhe im Schweriner Stadtteil Ostorf wird ein Wohngebiet. Im Jahr 2010 beschloss die Stadtvertretung die Verlagerung des Fußballsports von der Paulshöhe in den Sportpark Lankow. Nach intensiver Diskussion, ob der Sportplatz doch als Spielstätte erhalten bleiben könne, wurde 2018 der Bebauungsplan "Wohnpark Paulshöhe" aufgestellt und damit das B-Plan-Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung diskutierte im Herbst 2020 ein elfköpfiges Dialogforum über die Details der künftigen Wohnbebauung und formulierte Empfehlungen, denen die Stadtvertretung am 8. November 2021 in geänderter Form zustimmte und den Oberbürgermeister beauftragte, auf dieser Basis eine Agenda für das weitere Planungsverfahren zu erarbeiten. Diese "Agenda" wurde 2023 mit einer Festlegung der künftigen Nutzer und Akteure verknüpft und fand daher  am 29. Januar 2024 in der Stadtvertretung keine Mehrheit. Hauptstreitpunkt ist der vorgeschlagene Neubau einer religiösen Privatschule (Waldorfschule) in dem Quartier.


Stadtvertretung stimmt für Vorschläge des Dialogforums zum Wohnpark Paulshöhe

08.11.2021

Am 8. November 2021 stimmte die Schweriner Stadtvertretung den Empfehlungen des Dialogforums zur künftigen Bebauung im B-Plan-Gebiet "Wohnpark Paulshöhe" zu. Die Flächenaufteilung wurde dabei zugunsten der Wohnbebauung leicht geändert. Gleichzeitig wurden weitere Anträge zum Erhalt des Fußballplatzes und auf Bebauung durch die Waldorfschule mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wohnpark Paulshöhe Schwerin - Beschluss der Stadtvertretung

Beschluss der Stadtvertretung Schwerin am 8. November 2021 - auf mehrfraktionellen Ersetzungsantrag (fast gleichlautend mit Ersetzungsantrag des Ortsteilbeirates Ostorf) ohne die Punkte 4 und 5

Die Stadtvertretung nimmt die Empfehlungen des Dialogforums zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird auf Basis der daraus abgeleiteten und weiterentwickelten gemeinsamen Empfehlungen des Ortsbeirates Ostorf, der Kanurenngemeinschaft und der Waldorfschule eine Agenda für das weitere Planverfahren erarbeiten und dem Hauptausschuss vorlegen.

Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Die Flächen sollen im Eigentum der Landeshauptstadt bleiben und stattdessen als Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die öffentliche Grünfläche unterhalb der traditionellen Tribüne wird grundsätzlich von der gesamten Öffentlichkeit genutzt werden können.
  3. Die Parkflächen im Eingangsbereich werden öffentlich für alle nutzbar sein.

 

Während die CDU/FDP-Fraktion ein Schulgelände auf der Paulshöhe grundsätzlich ablehnt und der Waldorfschule stattdessen ein anderes Grundstück im Stadtteil Neu Zippendorf anbieten wollte, bestand vor allem die Linksfraktion auf einer Ansiedlung der Privatschule im "Wohnpark Paulshöhe", da die Waldorfschule im vergangenen Jahr bereits die beiden Turnhallen auf der Paulshöhe gekauft habe.

Im Vorfeld der Abstimmung stellte die Waldorfschule in einem Schreiben an die Stadtvertretung fest, "dass bei den zu berücksichtigenden Aspekten eine Formulierung fehlt, die die Waldorfvereinigung als Nutzerin der in dem Flächennutzungs- und -verteilungsvorschlag gekennzeichneten Flächen vorschlägt." Die Privatschule will also unbedingt sichergehen, dass auf der Paulshöhe nur sie und nicht etwa ein anderer Schulträger das Grundstück von der Stadt erhält. Sofern tatsächlich ein Bedarf für einen Schulstandort auf der Paulshöhe besteht, wäre aus bildungspolitischer Sicht jedoch auch eine öffentliche Schule in kommunaler Trägerschaft denkbar.

Der Antrag aus der UB-Fraktion: "Die Waldorfschule bekommt auf dem Gelände Paulshöhe ein Grundstück, um eine Schule zu errichten" wurde von allen anderen Fraktionen mit großer Mehrheit in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Ebenso sprach sich die Stadtvertretung mehrheitlich dagegen aus, die derzeitige Liegenschaft der privaten Waldorfschule in der Schlossgartenallee 57 zurück zu erwerben.

Abgelehnt wurden auch die Vorschläge, dass die Wohnflächen auf der Paulshöhe vorrangig für senioren- und behindertengerechtes und soziales Wohnen genutzt wird und die Wohnungen vorzugsweise durch eine Genossenschaft oder durch die kommunale Wohnungsgesellschaft errichten zu lassen.

In den vergangenen sieben Jahren gab es zusammen mit den beiden oben genannten insgesamt zehn Anträge in der Stadtvertretung zum Erhalt des Fußballplatzes Paulshöhe, die alle mehrheitlich abgelehnt wurden. Der gleichlautende Antrag von Frau Gröger (ASK) wurde in der Sitzung zurückgezogen, um den oben genannten Ersetzungsantrag der drei Fraktionen SPD, B90/GRÜNE und LINKE zu verhindern (erfolglos). Ob die demokratischen Beschlüsse irgendwann akzeptiert werden, bleibt abzuwarten.

Auf Grundlage der Empfehlungen des Dialogforums und des erfolgten Beschlusses kann der Oberbürgermeister nun eine konkrete Planung für den "Wohnpark Paulshöhe" erarbeiten lassen. Hierzu soll ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Der Bebauungsplan wird anschließend in den politischen Gremien beraten, bevor er im weiteren Verfahren per Offenlagebeschluss öffentlich ausgelegt wird. Der Bebauungsplan Nummer 106 "Wohnpark Paulshöhe" wird abschließend von der Stadtvertretung als Satzung beschlossen.

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Bebauungsplan 106 Wohnpark Paulshöhe Schwerin