B-Plan Verfahren Wohnpark Paulshöhe Schwerin

B-Plan-Verfahren

zum Bebauungsplan Nummer 106 "Wohnpark Paulshöhe"

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Der Schweriner Flächennutzungsplan weist für das B-Plan-Gebiet "Wohnpark Paulshöhe" noch eine Grünfläche aus und muss demnach noch geändert werden.

  1. Beschluss zur Aufstellung des B-Plan "Wohnpark Paulshöhe" durch Hauptauschuss am 16. Oktober 2018
  2. Erarbeitung eines Entwurfs für den B-Plan auf Grundlage der Vorschläge des Dialogforums und des Beschlusses der Stadtvertretung vom 08.11.2021 (findet derzeit statt) 
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (durch Einwohnerversammlungen, Internet, Presse)
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Offenlagebeschluss) durch Hauptausschuss oder sogar Stadtvertretung voraussichtlich im Herbst 2023
  9. öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs im Schweriner Stadthaus für mindestens 30 Tage
  10. Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum ausgelegten Bebauungsplan durch Stadtverwaltung
  11. Beschluss des Bebauungsplans als Satzung nach vorheriger Abwägung durch Stadtvertretung voraussichtlich bis Ende 2023
  12. Genehmigung der B-Plan-Satzung durch Innenministerium M-V als oberste Bauaufsichtsbehörde
  13. Bekanntmachung des Bebauungsplans im Internet unter www.schwerin.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

 


  • Das Bebauungsplanverfahren begann mit dem "Aufstellungsbeschluss", den der Hauptausschuss am 16. Oktober 2018 fasste, nachdem die Fachausschüsse für "Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr", "Bildung Sport und Soziales", "Umwelt Gefahrenabwehr und Ordnung", "Wirtschaft, Tourismus und Liegenschaften" sowie der Ortsteilbeirat Gartenstadt, Ostorf über die Beschlussvorlage 01515/2018 Bebauungsplan Nr. 106 "Wohnpark Paulshöhe" beraten hatten.
     
  • Im November 2020 wurde durch das sogenannte " Dialogforum" eine  Empfehlung vorgeschlagen. Die Vorschläge des Dialogforum dienen laut Beschluss der Stadtvertretung vom November 2021 als Grundlage für das weitere Planungskonzept. Derzeit wird hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb vorbereitet aus dessen Ergebnissen der Entwurf für den B-Plan erstellt werden soll.

Beschluss der Schweriner Stadtvertretung vom 8. November 2021 zum B-Plan Wohnpark Paulshöhe
 

  • Danach schließt sich die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den ersten Planungsinhalten an. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Regel auf einer Informationsveranstaltung im Stadtteil statt. Die Ergebnisse aus Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ausgewertet und die Verwaltung erarbeitet den Entwurf des Bebauungsplans.
     
  • Der Hauptausschuss oder ggf. die Stadtvertretung beschließt die Veröffentlichung des B-Plans (Offenlagebeschluss). Der Entwurf wird dann für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Stadthaus öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird im Stadtanzeiger und auf der Webseite der Landeshauptstadt Schwerin bekannt gemacht. Die Planunterlagen werden auch auf  www.schwerin.de/buergerbeteiligung veröffentlicht. Während der 30-tägigen Auslegung haben Bürgerinnen und Bürger Gelegeheit zur Planung Stellung zu nehmen.
     
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden von der Verwaltung ausgewertet und in die "Abwägung" der öffentlichen Belange eingestellt. Über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung entscheidet abschließend die Stadtvertretung, die den Bebauungsplan anschließend als "Satzung" beschließt.
     
  • Der Satzungsbeschluss wird im Stadtanzeiger und auf der Webseite der Landeshauptstadt Schwerin bekannt gemacht; der Bebauungsplan tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.