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Der ehemalige Sportplatz Paulshöhe im Schweriner Stadtteil Ostorf wird ein Wohngebiet. Im Jahr 2010 beschloss die Stadtvertretung die Verlagerung des Fußballsports von der Paulshöhe in den Sportpark Lankow. Nach intensiver Diskussion, ob der Sportplatz doch als Spielstätte erhalten bleiben könne, wurde 2018 der Bebauungsplan "Wohnpark Paulshöhe" aufgestellt und damit das B-Plan-Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung diskutierte im Herbst 2020 ein elfköpfiges Dialogforum über die Details der künftigen Wohnbebauung und formulierte Empfehlungen, denen die Stadtvertretung am 8. November 2021 in geänderter Form zustimmte. Auf dieser Basis wird eine Agenda für das weitere Planungsverfahren erarbeitet. Für das gesamte Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.


Stadtvertretung beschließt städtebaulichen Wettbewerb auf Grundlage des Dialogforums

27.01.2025

Mit 24 Ja zu 13 Nein-Stimmen beschlossen die Kommunalpolitiker am 27. Januar 2025, dass für das gesamte Quartier Wohnparks Paulshöhe ein städtebaulichfreiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt wird. Damit kann die Entwicklung des Quartiers nach jahrelangem Stillstand nun wieder vorangehen.

Die Vorgaben für den Wettbewerb werden vorab – auf Basis der Empfehlungen des Dialogforums - von der Stadtverwaltung in einem transparenten öffentlichen Dialog mit der Stadtpolitik, Interessierten und möglichen künftigen Nutzern entwickelt. Über die Art der Verwertung (Erbbaurecht oder Verkauf) der für Wohnzwecke geplanten Flächen entscheidet die Stadtvertretung nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse.

Beispiel für mögliche Erschließung des "Wohnpark Paulshöhe"
Beispiel für eine mögliche Erschließung des Wohngebietes. Diese Skizze ist nicht mit der Stadt abgestimmt.

Ein solcher Wettbewerb wurde bereits 2020 vom damaligen Dialogforum empfohlen.
Zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung gab es aus der Kommunalpolitik vier Änderungsanträge.

  • Frau Anita Gröger von der ASK beantragte, dass entgegen der zahlreichen Beschlüsse des Stadtparlaments auch die Wiedernutzung des ehemaligen Sportplatzes in Betracht gezogen wird.
    Die Stadtverwaltung empfahl die Ablehnung dieses Änderungsantrages.
    "Da alle Beschlüsse und Entscheidungen der Stadtvertretung seit 2020 mehrheitlich gegen die sportliche Nutzung der Fläche ausfielen, darf im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs keine erneute Diskussion über die generellen Entwicklungsziele der Fläche geführt werden."
    abgelehnt

     
  • Die Schweriner CDU-Fraktion beantragte, dass entgegen der bisherigen Beschlüsse die Grundstücke im "Wohnpark Paulshöhe" nicht per Erbbaurecht überlassen, sondern veräußert bzw. verkauft werden.
    Die Stadtverwaltung empfahl die Ablehnung des Änderungsantrages.
    "Die Verwertung städtischer Liegenschaften über Erbbaurechte ist insbesondere an den attraktiven Grundstückslagen geboten. So hat der Vorstand der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft im Vorverfahren erklärt, dass die Genossenschaft grundsätzlich Erbbaurechte ablehne. Aber an diesem Standort könne sich auch die Genossenschaft ein Erbbaurrecht vorstellen. Insbesondere wegen der hohen Lagegunst sollte gerade in diesem Gebiet, die Verwertung als Erbbaurecht bevorzugt werden."
    abgelehnt

     
  • Die Fraktion B90/Die Grünen/DiePARTEI und der fraktionslose Stadtvertreter Heiko Steinmüller beantragten, dass im städtebaulichen Wettbewerb mindestens ein Viertel der gesamten Wohneinheiten im „Wohnpark Paulshöhe“ als mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) vorzusehen sind. Maximal ein Viertel der gesamten Wohneinheiten im „Wohnpark Paulshöhe“ soll in Form von Einfamilienhäusern geplant werden. Durch die zusätzlichen Wettbewerbsvorgaben soll eine etwaige Luxusbebauung verhindert und eine soziale Durchmischung im Quartier befördert werden. 
    Die Stadtverwaltung wies drauf hin, dass durch den Beschluss der Stadtvertretung, bei jedem Bauleitplanverfahren einen Anteil von 20% bis 40% sozialem Wohnungsneubau zu berücksichtigen, das Anliegen des Antrages schon gewährleistet sei.
    abgelehnt
     
  • Die Ortsteilvertretung Gartenstadt, Ostorf beantragte, dass die Stadtvertretung erst nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse über die Art der Verwertung (Erbbaurecht oder Verkauf) der für Wohnzwecke geplanten Flächen entscheidet.
    Die Stadtverwaltung empfahl die Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
    zugestimmt

Die ergänzte Vorlage fand insgesamt eine Mehrheit von 24 zu 13 Stimmen. Diese Entscheidung des Stadtparlaments ist bemerkenswert, da der Schweriner Hauptausschuss zwei Monate zuvor noch die Ablehnung des städtebaulichen Wettbewerbs empfohlen hatte. Der CDU-Fraktion war insbesondere die Überlassung der Grundstücke per Erbbaurecht statt einem Verkauf nicht recht, während andere Stadtvertreter die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes grundsätzlich ablehnen.

 

Wohnpark Paulshöhe Schwerin

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Kommentare

Website der Stadtverwaltung?
von Gast am 29.01.2025 um 08:56
GUten Tag, wer betreibt diese Internetaseite? Die Stadtverwaltung?

Hallo, dies ist eine private Internetseite, die ohne kommerzielle Interessen betrieben wird.

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Bebauungsplan 106 Wohnpark Paulshöhe Schwerin