Paulshöhe-Schwerin.de
Der ehemalige Sportplatz Paulshöhe im Schweriner Stadtteil Ostorf wird ein Wohngebiet. Im Jahr 2010 beschloss die Stadtvertretung die Verlagerung des Fußballsports von der Paulshöhe in den Sportpark Lankow. Nach intensiver Diskussion, ob der Sportplatz doch als Spielstätte erhalten bleiben könne, wurde 2018 der Bebauungsplan "Wohnpark Paulshöhe" aufgestellt und damit das B-Plan-Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung diskutierte im Herbst 2020 ein elfköpfiges Dialogforum über die Details der künftigen Wohnbebauung und formulierte Empfehlungen, denen die Stadtvertretung am 8. November 2021 in geänderter Form zustimmte. Auf dieser Basis wird eine Agenda für das weitere Planungsverfahren erarbeitet. Für das gesamte Quartier soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Die Vorgaben für den Wettbewerb werden vorab in einem transparenten öffentlichen Dialog entwickelt.
Sporthallen ohne Ausschreibung an Waldorfschule verkauft - Privatschule beansprucht daraufhin Paulshöhe für sich
Die sogenannte "Ringerhalle" (Baujahr 1977) und die benachbarte denkmalgeschützte Sporthalle (Baujahr 1955) mit dem 1.880 m² großen Gründstück auf der Paulshöhe wurden von der Stadt Schwerin noch vor Beginn des Dialogforums und ohne vorherige Ausschreibung an die Waldorfschule verkauft. Dieser Kauf wird insbesondere von der Schweriner Linksfraktion als Hauptargument für die Ansiedlung der Privatschule auf der Paulshöhe vorgebracht. Der ansässige Ringerverein hat daraufhin die Stadt verklagt.
Der Beschluss zum Verkauf wurde vom Hauptausschuss am 3. März 2020 im nichtöffentlichen Teil und Tagesordnungspunkt N9.1 gefasst.
Hintergrund ist der folgende Beschluss der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2017 auf Initiative des Ortsteilbeirates Gartenstadt, Ostorf:
"Die Stadtvertretung spricht sich unter der Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften für einen Verkauf der Turn- und Ringerhalle an den Träger der Waldorfschule aus. Das Eigentum soll spätestens zum 01.01.2019 frei von Lasten oder sonstigen Verträgen übertragen sein." |
Die Waldorfvereinigung Schwerin e.V. hatte zuvor einen Antrag zum Kauf der beiden Turnhallengrundstücke gestellt, um auf diese Weise die Durchführung des Schulsportes zu gewährleisten. Ob es auch andere Kaufinteressenten gegeben hätte, ist nicht bekannt. Der Förderverein der Abteilung Ringen gibt jedoch in einem Presse-Artikel an, dass die Abteilungsleitung Ringen zwischen 2017 und 2019 immer wieder Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen habe, um den Bedarf einer Trainingsstätte anzumelden oder um anzufragen, ob eine weitere Nutzung und Übernahme der Ringerhalle machbar wäre. In der 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Soziales am 22.04.2021 teilte der Abteilungsleiter des PSV Ringen Herr Kreimer jedoch mit, dass auch der PSV die Ringerhalle gern erworben hätte. Er bittet darum, die ursprüngliche Trainingshalle wieder den Ringern zur Verfügung zu stellen und den Kaufvertrag zwischen Stadt und der Waldorfvereinigung rückabzuwickeln.
Außerdem wurde der Waldorfvereinigung ein Geh- und Fahrrecht für eine 660 m² große Fläche auf unbestimmte Zeit eingeräumt, um die beiden Sporthallen vom Schleifmühlenweg aus erreichen zu können.
Auf eine entsprechende Einwohneranfrage u.a. zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften (Durchführungserlass zu § 56 der Kommunalverfassung) antworte der Oberbürgermeister folgendes:
"Der Verkauf der Sporthallen ist ein Auftrag der Stadtvertretung im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanung, um den Schulsport der Waldorfschule an der Schlossgartenallee langfristig zu sichern. Die beiden Turnhallen liegen topografisch oberhalb der Sportplatzanlage und werden verkehrlich über den Küchengartenweg und nur durch einen Fußweg vom Schleifmühlenweg aus erschlossen. Die Turnhallen liegen deshalb auch nicht im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans. Der Verkauf entwickelt in keinerlei Hinsicht Bindungen oder Einschränkungen für das kommende Dialogforum. Die Vergabe erfüllt alle Voraussetzungen der Durchführungsbestimmungen aus der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin regelt, dass alle liegenschaftllchen Angelegenheiten grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung beraten werden."
Nachtrag:
Der Förderverein Ringen in Schwerin erwägt laut SVZ-Beitrag vom 8. Februar 2022 eine Klage gegen die Stadt Schwerin, um den Verkauf rückgängig zu machen. Die "Ringerhalle" sei unter Wert verkauft worden. Der Verkauf soll neu ausgeschrieben werden, damit sich die Ringer mit einem Gebot beteiligen können.
Laut SVZ-Artikel vom 17. Juni 2022 wurde die Klage gegen die Stadt Schwerin eingereicht, da sich der Ringerverein durch den Verkauf der Ringerhalle an die Waldorfschule in seiner Existenz bedroht sieht. Bei Verhandlungen mit der Stadtverwaltung im Jahr 2015 über den Verkauf der Sporthallen soll Rico Badenschier (damals noch kein Oberbürgermeister) als Vertreter der Waldorfschule argumentiert haben, so der PSV-Fördervereins „Ringen in Schwerin“.
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